RIO Raum Information Oberberg - Service - Unschädlichkeitszeugnisse

Zweck des Unschädlichkeitszeugnisses ist die lastenfreie Veräußerung kleinerer, belasteter Teile eines Grundstücks (Trennstücke).

Bei der Abschreibung eines Teiles eines belasteten Grundstückes im Grundbuch müssen an sich sämtliche Belastungen mit übertragen werden. Bei kleinen Trennstücken ist jedoch der Erwerber im Allgemeinen nur an der lastenfreien Übereignung interessiert. Eine lastenfreie Abschreibung ist nur mit Einwilligung der dinglichen Berechtigten möglich. Zudem hat eine Belastung kleiner Trennstücke für die Berechtigten nur geringe wirtschaftliche Bedeutung.

Die Einwilligung der Berechtigten kann ersetzt werden durch ein Unschädlichkeitszeugnis, das bescheinigt, dass die lastenfreie Übertragung für die Berechtigten unschädlich ist.

Gebühren/Kosten:
Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein Westfalen (VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7, höchstens jedoch 5 000 Euro.


Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
des Oberbergischen Kreises
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl

Telefon: 02261 / 88-6200
Fax: 02261 / 88-6262
 
 

 

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Zimmer: 2-10













Letzte Änderung: 17. August 2023