RIO Raum Information Oberberg - Service - Bescheinigungen

Beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster können Sie die folgenden Bescheinigungen erhalten:


Entfernungsbescheinigung

Die Entfernungsbescheinigung ist eine auf Grund amtlicher Unterlagen ausgestellte Bescheinigung, die in der Regel die kürzeste Entfernung zwischen Anfangs- und Endpunkt einer Wegstrecke angibt.

Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die Angabe des Anfangs- und Endpunkts der Wegstrecke sowie der Verwendungszweck der Bescheinigung (Behörde oder Schule) erforderlich.


Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber,

  • auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • und dass es innerhalb der Grenzen steht
  • oder ob es zu einer Grenzüberbauung gekommen ist.

Grenzüberbauungen werden kurz beschrieben.

Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.

Im formlosen Antrag auf Grenzbescheinigung ist die katastermäßige Bezeichnung des Flurstückes bzw. Grundstückes mit Gemarkung, Flur und Flurstücknummer(n) anzugeben.


Identitätsbescheinigung

Die Identitätsbescheinigung ist der amtliche Nachweis darüber, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreiben, d.h. wird ein Flurstück geteilt oder verschmolzen, erhalten die neu entstehenden Flurstücke jeweils eine neue Flurstücksnummer. Die alte, bisherige Flurstücksnummer wird nicht mehr vergeben, sie ist historisch.

Die Identitätsbescheinigung kann ein Teil des Unschädlichkeitszeugnisses sein.

Das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus diesem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Identitätsbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.



Die oben genannten Bescheinigungen erhalten Sie beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises. Weitere Einzelheiten auf Anfrage.

Gebühren/Kosten:
Die Kosten richten sich nach der Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7 der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein Westfalen (VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.


 

Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, schriftlich, per Fax und E-Mail erfolgen -

 

 

 

oder kommen Sie nach Terminvereinbarung zu uns.



Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
des Oberbergischen Kreises
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl

Telefon: 02261 / 88-6200
Fax: 02261 / 88-6262
 
 

 

Ansprechpartner/-innen

Frau Carolin Porsch und
Frau Katrin Göbler
Telefon: 02261 88-6200
E-Mail: amt62.auskunft@obk.de
Zimmer: E-15



Letzte Änderung: 17. August 2023