Datenerhebung, Auswertung und technische Umsetzung durch den Gutachterausschuss im Oberbergischen Kreis
Der „Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen“ dient als Richtlinie zur Ermittlung
ortsüblicher Vergleichsmieten. Er bietet den Mietpartnern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener
Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren.
Dieser Mietspiegel gilt nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem freien, also dem nicht preisgebundenen
Wohnungsmarkt.
Der Mietspiegel 2023 wurde durch die planmäßige Fortschreibung des Mietspiegels 2021 entwickelt.
Dafür wurden Mietverträge aus den Jahren 2017 bis 2022 mit den Daten des Mietspiegels 2021
verglichen und eine prozentuale Veränderung ermittelt.
Die Grundlage für den Mietspiegel 2021 bildete eine repräsentative Umfrage im Oberbergischen Kreis aus den Jahren 2015 bis 2020.
Die hier zugrunde liegenden rd. 4500 Datensätze waren Mieten, die in den Jahren 2015 bis 2020 neu vereinbart oder,
von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.
Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen errechnet und erfüllt methodisch die
Voraussetzungen eines „einfachen Mietspiegels“ nach §558c des BGB.
Es gehört zu den wesentlichen Merkmalen des Wohnungsmarktes, dass die Mietpreise gleichartiger Wohnungen im Einzelfall erheblich
voneinander abweichen. Dies liegt zum einen am individuellen Gestaltungswillen der am freien Wohnungsmarkt
handelnden Mietparteien und zum anderen an nicht systematisch fassbaren Unterschieden der Wohnwertmerkmale.
Deshalb gilt die Miete einer konkreten Wohnung auch dann als ortsüblich, wenn sie innerhalb
einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden.
Diese 2/3-Spanne beträgt im Oberbergischen Kreis ± 15 % um die durchschnittliche Vergleichsmiete, d.h. ohne
Betriebskosten/Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung.
Der Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde von den Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter
im Oberbergischen Kreis und der Stadt Gummersbach als einfacher Mietspiegel anerkannt. Er tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Zur Ableitung einer lagetypischen, d.h. einer auf die Adresse bezogenen Miete, sind
im Oberbergischen Kreis neben der Zugehörigkeit zu einer der 13 kreisangehörigen Städte oder Gemeinden 6
Infrastrukturkriterien maßgebend. Hierzu gehören die jeweiligen, geradlinigen Entfernungen zur nächsten
Apotheke, zum nächsten Kindergarten und zum nächsten Supermarkt sowie die Erreichbarkeit des öffentlichen
Personennahverkehrs (Busse, Bahnen), die lagetypische Art der vorherrschenden Bebauung sowie die Ausrichtung
des Grundstückes zur Sonne.
Der Einfluss weiterer lagebezogener Kriterien wie z.B. Lärm-/Geruchsbelästigung, Höhen-/Tallage oder anderer
struktureller, topografischer und soziografischer Besonderheiten konnte nicht systematisch nachgewiesen werden.
Werden diese oder weitere Kriterien im Einzelfall als mieterhöhend oder mietmindernd wahrgenommen,
so können hierfür entsprechende Zu-/Abschläge im Rahmen der ortsüblichen Mietwertspanne (s.u.) angebracht werden.
Hinsichtlich des Gebäudetyps konnte lediglich für Einfamilienhäuser ein Einfluss
auf die Miethöhe nachgewiesen werden. Eine systematische Abhängigkeit der Miethöhe von der Geschosszugehörigkeit
einer Wohnung konnte allerdings nicht festgestellt werden. Führt im Einzelfall die Wohnungslage innerhalb
des Gebäudes zu einem objektiv erkennbaren Vor-/Nachteil für die Wohnung, so können hierfür entsprechende
Zu-/Abschläge im Rahmen der ortsüblichen Mietwertspanne (s.u.) angebracht werden.
Die Berechnung der Wohnungsgröße erfolgt nach der Wohnflächenverordnung, wobei die Balkon- und die gedeckte
Terrassenfläche nur zu 1/4 angerechnet werden.
Wurde die Wohnung nicht oder kaum modernisiert, wird das Originalbaujahr des Gebäudes angehalten.
Bei umfangreichen Modernisierungen wird ein abweichendes (fiktives) Baujahr berechnet.
Dieses kann zuverlässig als Mittelwert aus dem Errichtungs-/Bezugsbaujahr und Modernisierungsjahr
bestimmt werden.
Bei Kernsanierungen wird das Sanierungsjahr als abweichendes Baujahr zu Grunde gelegt. Unter Kernsanierung
versteht man den umfassenden Austausch der Strom-/Wasserleitungen, Fenster, Türen und Sanitäranlagen
entsprechend dem jeweils aktuellen Standard, so dass der Sanierungsumfang insgesamt über 75 %
der Wohnungssubstanz beträgt.
Die 5 gelisteten Ausstattungsmerkmale wirken unterschiedlich, aber systematisch und
zuverlässig auf die Miethöhe. Weitere vorhandene Ausstattungsmerkmale (z.B. Fassadendämmung, Tageslichtbad,
WC außerhalb der Wohnung, gefangener Raum) oder ein besonderer Wohnungszustand können jedoch im Einzelfall
als Vor-/Nachteile gewertet und durch Zu-/Abschläge im Rahmen der ortsüblichen Mietwertspanne (s.u.)
angebracht werden.
Sofern die Heizung vom Mieter eingebaut wurde, gilt die Wohnung als Wohnung ohne Heizung.
In diesen Fällen ist die Miete zu reduzieren.
Es gehört zu den wesentlichen Merkmalen des Wohnungsmarktes, dass die Mietpreise gleichartiger Wohnungen im Einzelfall erheblich voneinander abweichen. Dies liegt zum einen am individuellen Gestaltungswillen der am freien Wohnungsmarkt handelnden Mietparteien und zum anderen an nicht systematisch fassbaren Unterschieden der Wohnwertmerkmale. Deshalb gilt die Miete einer konkreten Wohnung im Allgemeinen auch dann als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich 2/3 aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/3-Spanne beträgt im Oberbergischen Kreis ±20 % um die durchschnittliche Vergleichsmiete, d.h. ohne Betriebskosten/Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung.
Bei einer Erstvermietung ist eine Erhöhung der durchschnittlichen Vergleichsmiete um bis zu 30 % üblich.
Geschäftsstelle
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl
Telefon: 02261 88 6273
Telefax: 02261 88 972 8062
gutachterausschuss@obk.de
www.gars.nrw/obk
Dieringhauser Straße 45
51645 Gummersbach
Telefon: 02261 77955
Telefax: 02261 72655
mieterverein-oberberg@t-online.de
www.mieterverein-oberberg.de
Kaiserstraße 15
51645 Gummersbach
Telefon: 02261 24372
Telefax: 02261 919951
info@hug-oberberg.de
www.hug-oberberg.de
Ludwig-Jahn-Straße 5
51545 Waldbröl
Telefon: 02291 807899
Telefax: 02291 807898
info@hausundgrund-oberberg.de
www.hausundgrund-oberberg.de
August-Lütgenau-Straße 1
42499 Hückeswagen
Telefon: 02192 92420
Telefax: 02192 924242
info@hug-hueckeswagen.de
www.hug-hueckeswagen.de
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 87-0
Telefax: 02261 87600
rathaus@stadt-gummersbach.de
www.gummersbach.de
Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie gemäß der geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden Rechte informiert.
Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.
Das ordnungsbehördliche Verwaltungshandeln ist nach der JI-Richtlinie (EU) 2016/680 auszurichten. Das bedeutet, dass für die Ordnungsbehörden die Vorschriften des 3. Teils des DSG NRW, mithin die §§ 35 bis 69 DSG NRW gelten, sofern sie Ordnungswidrigkeiten verfolgen, ahnden sowie Sanktionen vollstrecken. Es gelten hier die Informationspflichten nach §§47 und 48 DSG NRW.
Hierdurch soll der Schutz von personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt werden und der freie Datenverkehr innerhalb der EU gewährleistet werden.
Die Wahrung des persönlichen Datenschutzes sowie die sonstige Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nimmt der Oberbergische Kreis sehr ernst. Hierzu wird auch auf die aufgeführte DSGVO, das DSG NRW und das Dokument zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Grundverordnung verwiesen.
Das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDG) verpflichtet den Diensteanbieter, die Nutzerin bzw. den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten zu informieren.
Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich, da Datenübertragungen im Internet Sicherheitslücken aufweisen können.
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei automatisiert erhoben:
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens der Nutzerin bzw. des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die so erfassten Daten werden aber ausdrücklich nur für den Zweck genutzt, für den sie von der Nutzerin bzw. dem Nutzer eingegeben worden sind.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Speicherung der automatisiert erhobenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), b) und e) DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner der Nutzerin bzw. des Nutzers zu
ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse der Nutzerin bzw. des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.
Zudem dienen die unter Ziffer 1. genannten Daten zur bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung der Website, zur statistischen Erfassung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der informationstechnischen Systeme. Zu diesem Zweck wird ein Analysetool eingesetzt. Eine Auswertung der Daten zum Rückschluss auf Ihre Person oder zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Eine darüberhinausgehende Speicherung zur bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung der Website, zur statistischen Erfassung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der informationstechnischen Systeme ist möglich. In diesem Fall werden die Daten anonymisiert, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Die automatisierte Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich.
Es besteht folglich seitens der Nutzerin bzw. des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
Die darüber hinaus freiwillig übermittelten Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) unterliegen dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO.
6. Verwendung von Cookies
Unsere Webeseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im bzw. vom Internetbrowser auf dem
Computersystem der Nutzerin bzw. des Nutzers gespeichert werden, um eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website zu ermöglichen.
Es werden Cookies eingesetzt, um die Website nutzerfreundlicher zu gestalten sowie zu statistischen Auswertungen.
Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht mehr alle Funktionen der Website nutzen können.
7. Weitere Datenschutzrechte
Sie haben unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (
Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
Sven Heitz
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl
Telefon: 02261 88 6279
Telefax: 02261 972 8062
gutachterausschuss@obk.de
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Rechtsträger ist das Land Nordrhein-Westfalen §2 Abs. 3 GrundWertVO NRW
Gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE122539628
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung (auch auszugsweise) und Speicherung in elektronische Systeme nur mit ausdrücklicher Genehmigung
Letzte Änderung: 30. Januar 2025
mit diesem Fragebogen bitten wir Sie um Ihre Mithilfe bei der Aktualisierung des Mietspiegels für den
Oberbergischen Kreis und seine Städte und Gemeinden.
Ihre Mitwirkung an dieser Erhebung ist freiwillig und dient der
Schaffung einer repräsentativen Datengrundlage. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Teilnahme, die nur wenige Minuten
benötigt. Je mehr Daten vorhanden sind, umso besser und genauer wird der Mietspiegel.
Es werden keine personenbezogenen Daten erfragt. Ihre Angaben werden zu jeder Zeit nach den geltenden datenschutzrechtlichen
Vorgaben behandelt und an niemanden weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie unten.
Wenn es möglich ist, sprechen Sie bitte mit Ihrem Mieter / Vermieter über diese Umfrage und klären Sie,
wer von beiden an dieser Umfrage teilnimmt. Mehrere Antworten für das gleiche Objekt sollten vermieden werden.
Vermieter mehrerer Wohnungen (z.B. in einem Gebäude) bitten wir, diesen Fragebogen entweder mehrmals auszufüllen
oder mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Kontakt zu treten (02261-886273).
Angaben zu leerstehenden Objekten werden nicht benötigt.
Diese Umfrage können Sie auch unter
https://mietspiegel-umfrage.obk.de online beantworten.
Der Mietspiegel hat eine hohe friedensstiftende Bedeutung. Er ist ein geeigneter Orientie-rungsrahmen für Mieter und Vermieter bei der eigenverantwortlichen Festlegung der Mieten und Mieterhöhungen. Mit Ihrer Teilnahme erhöhen Sie die Genauigkeit der Ergebnisse, denn je mehr Daten vorhanden sind, umso besser und genauer wird der Mietspiegel.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte kann laut §3 DSG NRW in Verbindung mit der Grundstückswertermittlungsverordnung (§35 und §39) Erhebungen für eine Mietpreissamm-lung durchführen und bei der Erstellung des Mietspiegels mitwirken. Die zuständigen Stellen für den Mietspiegel sind entweder der Mieterverein und die Haus & Grundbesitzervereine oder die Städte / Gemeinden des Oberbergischen Kreises (§558c BGB).
Die personenbezogenen Daten (Eigentümer-, Mieternamen), die wir für ein Anschreiben an Sie genutzt haben, wurden nur zu diesem Zweck ermittelt und nicht gespeichert. Die objektbezogenen Daten werden in einer separaten Datenbank der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gespeichert. Andere Stellen haben darauf keinen Zugriff.
Mit der Teilnahme an dieser freiwilligen Erhebung (§7 DSG NRW) stimmen Sie der weiteren Verarbeitung Ihrer Daten zu.
§ 3 Datenschutzgesetz NRW - Zulässigkeit der Datenverarbeitung
§ 7 Datenschutzgesetz NRW – Erhebung von Daten
§ 35 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW - Aufgaben des Gutachterausschusses
§ 39 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW - Aufgaben des Gutachterausschusses
§ 558c BGB - Mietspiegel
§ 558e BGB - Mietdatenbank
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Landesgesetze zu barrierefreier Informationstechnik verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt https://rio.obk.de/omix/omix.php.
Diese Erklärung wurde am 28.04.2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: PDF-Dokumente
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Link zum Kontaktformular
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik