Der Gutachterausschuss beschließt auf der Grundlage der Bodenrichtwerte für die Gemeindegebiete seines Zuständigkeitsbereichs gebietstypische Werte als Übersicht über die Bodenrichtwerte (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Gutachterausschussverordnung NRW). Mit Einführung der zonalen Bodenrichtwerte zum 01.01.2011 dienen die gebietstypischen Werte im Oberbergischen Kreis ebenfalls zur Ableitung von Bodenrichtwerten im nicht beplanten Außenbereich (Wohnbauflächen und landwirtschaftliche Betriebsflächen). Auch für die Neustrukturierung der gewerblichen Bodenrichtwerte zum 01.01.2018 bilden die gebietstypischen Werte die Grundlage. Weitere Informationen hierzu können der RIO-Legende zu den Bodenrichtwerten oder der örtlichen Fachinformation für den Oberbergischen Kreis unter www.boris.nrw.de entnommen werden. Der Layer „gebietstypische Werte“ stellt die in der Legende zu den Bodenrichtwerten veröffentlichten gebietstypischen Werte grafisch dar.
Maßstabsbereich: 1:1 bis 1:300000
Die Gebietstypischen Werte werden jährlich aktualisiert.
Auskunft erteilt:
Herr Stefan Zimmermann E-Mail: stefan.zimmermann@obk.de |