Bodenrichtwertkarte

Inhaltsverzeichnis:

1. Rechtliche und fachliche Grundlagen

2. Datenherkunft, Datenerfassung

3. Grafische Präsentation

4. Aktualität

5. Zuständigkeiten


1. Rechtliche und fachliche Grundlagen

Nach § 196 Abs.1 BauGB sind auf Grund der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, mindestens jedoch für erschließungsbeitragspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland zu ermitteln. Diese Lagewerte werden als Bodenrichtwerte bezeichnet.

Zusätzliche Bestimmungen finden sich im § 11 Abs. 2 GAVO NRW. Danach sind die Bodenrichtwerte für lagetypische Grundstücke zu ermitteln, deren maßgebliche wertbestimmende Merkmale, wie z.B. Entwicklungszustand, Erschließungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit sowie Zuschnitt hinreichend festgelegt sind (Bodenrichtwertgrundstücke). Die Bodenrichtwerte gelten nur für Grundstücke ohne Altlasten, Baulasten, Grunddienstbarkeiten und sonstige Belastungen.

Die Bodenrichtwerte werden im Rahmen einer speziell einberufenen Sitzung vom Gutachterausschuss beschlossen. Dabei wirkt auch ein ehrenamtlicher Gutachter des jeweiligen Finanzamtes mit. Die Bodenrichtwerte sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Die Art der Veröffentlichung und das Recht, dass jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. Standardauskünfte sind gebührenfrei. Auskünfte größeren Umfangs oder schwieriger Art werden gegen Gebühr erteilt.


2. Datenherkunft, Datenerfassung

Die Bodenrichtwerte werden aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen abgeleitet. Die Kaufpreise werden in der Kaufpreissammlung (KPS) erfasst. Jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, ist von der beurkundenden Stelle in Abschrift bzw. Kopie dem Gutachterausschuss zu übersenden.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhält nicht nur Kopien der notariellen Grundstückskaufverträge, sondern auch die Beschlüsse der Amtsgerichte über die Zwangsversteigerung von Immobilien.

All diese Daten werden anonymisiert in der KPS erfasst.


3. Grafische Präsentation

Die Platzierung des lagetypischen Wertes (bis einschließlich Stichtag 1.1.2010) spiegelt die Lage des als typisch angesehenen Bodenrichtwertgrundstücks wider. Weichen im Einzelfall Grundstücke in den wertbestimmenden Merkmalen vom Bodenrichtwertgrundstück ab, so sind diese Abweichungen durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.

Jahr Textl. Festsetzungen usw.
2023 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2023
2022 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2022
2021 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2021
2020 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2020
2019 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2019
2018 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2018
2017 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2017
2017 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2017
2016 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2016
2015 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2015
2014 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2014
2014 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2014
2013 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2013
2012 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2012
2011 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2011
2010 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2010
2009 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2009
2008 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2008
2007 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2007
2006 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2006
2005 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2005
2004 Legende_Feststellungsverfügung_Deckblatt_2004

4. Aktualität

Die Bodenrichtwerte werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen rückwirkend jährlich zum 1. Januar beschlossen.


5. Zuständigkeiten

Auskunft erteilen:

logo_gutachter.png

Frau Andrea Vasbender
Tel.: +49 2261/88-6275
E-Mail: andrea.vasbender@obk.de

Frau Petra Voigt
Tel.: +49 2261/88-6276
E-Mail: petra.voigt@obk.de

   Gutachterausschuss für Grundstückswerte - Geschäftsstelle

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