Landschaftsschutzgebiete (kurz: LSG)

Inhaltsverzeichnis:

1. Rechtliche und fachliche LSG-Grundlagen

2. Datenherkunft, Datenerfassung

3. Grafische Präsentation

4. Rechtskraft

5. Zuständigkeiten


1. Rechtliche und fachliche LSG-Grundlagen

Gemäß § 21 Landschaftsgesetz NW wird ein LSG festgesetzt

Es gibt LSG's gemäß:


2. Datenherkunft, Datenerfassung

zu a) Die digitalen LSG-Informationen sind durch Digitalisierung der übrigen analogen, rechtsgültigen Landschaftsplanfestsetzungen indirekt entstanden. Der Erfassungsmaßstab war 1:2.000 oder größer.

Die Digitalisierung erfolgte auf der Grundlage der DGK 5.

Als Erfassungsprogramm diente die Software ArcView 3.2 bis 3.3.

zu b) Die digitalen LSG-Informationen wurden von der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln übernommen. Insofern kann dafür keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Erfassungsmaßstab und Digitalisiersoftware sind nicht bekannt.

Inhaltliche Informationen anderer Planwerke wie FNP, wasserrechtliche Daten etc. wurden nicht übernommen, da solche Informationen durch Überlagerung anderer Geodatenquellen im WEG-GIS des Oberbergischen Kreises darstellbar sind.


3. Grafische Präsentation

zu a) Im Bereich der rechtskräftigen LP's sind alle nicht anders dargestellten Flächen LSG's.

(siehe Geodatenthema Landschaftspläne)

zu b) Die LSG-Flächen werden bis zu einem Maßstab von 1:40000 als senkrecht schraffierte Fläche dargestellt, dadurch ist auch eine Überlagerung mit anderen flächenhaften Themen möglich. Ab dem Maßstab 1:40000 werden die LSG flächenhaft dargestellt. Hier werden die Teilbereiche (Verordnungen) in unterschiedlichen Grüntönen dargestellt.

Eine Sachdatenabfrage zu den einzelnen Vektorobjekten ist nicht implementiert.


4. Rechtskraft

a) der LSG's auf Grundlage eines LP {aa) Aufstellung und ab) eventuelle LP-Änderungen}

a) LP-Nr. und Name Rechtskraft b) Letzte Änderung Rechtskraft
1 Marienheide/Lieberhausen 04./06.11.1982 2. förmliche 19.12.2005
2 Lindlar/Engelskirchen 02.11.1998 - -
3 Bergneustadt/Eckenhagen 11.04.1987 2. förmliche 16.07.1994
4 Nümbrecht/Waldbröl 19.08.1989 3. förmliche 19.12.2005
5 Waldbröl/Morsbach 08.04.1995 2. förmliche 19.12.2005
7 Engelskirchen 19.12.2005 - -
8 Hückeswagen 28.12.2006 - -

b) der LSG's auf Grundlage einer Verordnung

Name Betroffene Kommunen Rechtskraft
Teichbereich I

Lindlar, Marienheide und Wiehl (alle teilweise) sowie Wipperfürth

Achtung! In den Geltungsbereichen der alten LSVO I Verr-Brächen, Anschluss-Stelle Wiehl-Bielstein (alles Stadt Wiehl) sowie Flaberg und Hagen (alles Stadt Gummersbach) befindet sich die Bez.-Reg. Köln noch in der Prüfung der landschaftsrechtlichen Situation!

27.12.2007
Teilbereich II Radevormwald u. Hückeswagen (teilweise) 24.12.1991
Teilbereich III Gummersbach, Bergneustadt, Marienheide u. Reichshof (alle teilweise) sowie Wiehl 19.09.1996

5. Zuständigkeiten

Auskunft erteilen:

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Herr Volker Scheffels von Scheidt
Tel.: +49 2261/88-6181
E-Mail: volker.scheffels_v._scheidt@obk.de

Herr Georg Tatter
Tel.: +49 2261/88-6182
E-Mail: georg.tatter@obk.de

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